🗏 Pressewart
Die Inhalte dieser Webseite wurden zuletzt am
29.11.2022
aktualisiert.
Stellenbeschreibung:
[Diese Stellenbeschreibung ist lediglich als Muster anzusehen]
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Aufgaben
- Koordination und Umsetzung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
- Vertretung und Präsentation des Vereins nach innen und außen
- Kontaktpflege mit internen (z.B. Mitglieder) und externen Zielgruppen(z.B. lokale Presse, Gemeinde, Sponsoren)
- Umsetzung und Pflege der Vereinspublikationen(z.B. Homepage, Mitgliederzeitschrift, Chronik, Plakate, Schaukasten, Facebook, etc.)
- Mitarbeit bei Vorstandssitzungen und Gremienarbeiten(z.B. als Schriftführer, Bedienung von Anzeigegeräte/ Beamer)
- Enge Zusammenarbeit mit Vorstand und Abteilungsleitern
- Moderation von Pressekonferenzen, Sponsorenterminen
Persönliche Anforderungen
- Kommunikationsstärke
- Ausdrucksfähigkeit (mündlich und schriftlich)
- Kontaktfreude
- Team- und Kooperationsfähigkeit
- Organisatorisches & koordinatives Geschick
- Kreativität
- Rhetorische Fähigkeiten
Fachliche Anforderungen
- PC-Kenntnisse und technische Voraussetzungen (PC, Fotoapparat, Smartphone)
- Erfahrung im Verfassen von (Presse-) Texten
- Hervorragende deutsche Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse
- Organisatorisches & koordinatives Geschick
- Grundkenntnisse Software, Medien, Webdesign, DFBnet (z.B. Passbilder)(z.B. Office-Programme, Bildbearbeitung, Internet, e-Mail, Facebook, etc.)
- Kenntnisse in der Systempflege(Datensicherung, Sicherheitssoftware, Datenschutz, etc.)
Einsatzorte
- Vereinsgelände, Clubhaus, Sportplätze, Trainingshallen, Home Office
Zeitaufwand
- Durchschnittlich ca. 8 bis 12 Stunden pro Woche
(abhängig von der Vereinssgröße und den Spielklassen, kann variieren)
Zusammenarbeit mit
- Vorstand, Abteilungsleiter, Mitglieder
- Spielausschuss, Trainer, Spieler
- Medienvertreter (z.B. Print- und Online-Medien)
- Kommune, Fachverbände
Rahmenbedingungen der Stelle
Muss jeder Verein für sich entscheiden.
- Vorlage erweitertes Führungszeugnis und ggfls. Ehrenkodex unterschreiben
- Ehrenamtspauschale gem. § 3, Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes
- Aufwendungsersatz für Fahrtkosten, Telekommunikationskosten
- Übernahme der Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Bereitstellung von Hardware und Software
Hilfestellung bei Interesse
Alle Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter - zur besseren Lesbarkeit habe ich im Text die männliche Form gewählt.